2. & 3. Trimester Schwangerschaft – Meine Tipps

Babybauch mit einem Tragetuch unterstützen

2 Alternativen, nochmal dasselbe

Unterschiede elastisches (jersey-)Tuch und gewebtes Tuch (Klassiker)

pro Elastisch – für Neugeborene

Gesundheit und Wohlbefinden

Rechtliches & Bürokratisches

Kindergeld, Elternzeit, Mutterschutz, Kündigungsschutz

Mutterschaftsgeld

  • Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt (nur wenn nicht gesetzlich versichert!) / Arbeitgeber / der eigenen Krankenkasse beantragen
  • gilt für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt
  • für die Tage, an denen Du Mutterschaftsgeld (nach der Geburt) bekommst, wird kein Elterngeld gezahlt (höchstens ausgleichend, wenn das Elterngeld mehr wäre) – es ist nicht möglich, Elterngeld erst im Anschluss an den Bezug der Mutterschaftsleistungen zu beantragen
  • für Selbstständige (in der gesetzlichen Krankenkasse UND nur bei Krankengeldanspruch): 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens, bei der Krankenkasse beantragen
  • Wenn die Mutterschaftsleistungen höher sind als das Elterngeld, gibts nur die Mutterschaftsleistungen. Wenn das Elterngeld höher ist, bekommen gibts zu den Mutterschaftsleistungen den Unterschied in Form von Elterngeld

Elternzeit

  • Elternzeit ist das Recht darauf, mehr Zeit mit dem Kind zu verbringen
  • ? der Mann ist erst ab 8 Wochen vor Elternzeit-Beginn im Kündigungsschutz, also Elternzeit besser nicht früher beantragen…
  • maximal 36 Monate – bis zum 8. Lebensjahr möglich

Kindergeld

  • nach der Geburt online beantragen; PDF ausdrucken + ausfüllen und Per Post senden
  • Geld kommt von der Familienkasse (monatlich)
  • Antrag wird bei der Agentur für Arbeit gestellt / eingereicht
  • ! es braucht dafür die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes (wird per Post automatisch zugeschickt, vom Bundeszentralamt für Steuern; erneute Zusendung anfordern)
  • kann für bis zu 6 Monate rückwirkend gezahlt werden

Elterngeld

  • Elterngeld ist die finanzielle Unterstützung als Ausgleich zum fehlenden Verdienst
  • Infoseite Familienportal
  • Antrag wird nach der Geburt gestellt, maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt
  • Basiselterngeld gilt 14 Monate (ein Elternteil muss mindestens 2 & kann maximal 12 Monate in Anspruch nehmen)
  • Elterngeld beträgt 65 % des Einkommens; mindestens 300 Euro
  • ElterngeldPlus: halb soviel Geld, doppelt so lang (unabhängig davon, ob Teilzeit gearbeitet wird, maximal 30 Stunden Teilzeit erlaubt)
  • Elterngeldrechner (Infos)
  • digitaler Assistent für Antrag / Antrag für MeckPom
  • Selbstständig Einkommen bei gleichzeitigem Elterngeldbezug: man darf bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten und Elterngeld beziehen; das Einkommen wird später verrechnet mit dem geleisteten Elterngeld (ob der Bedarf zu hoch/zu niedrig angesetzt wurde) – sich selbst einen Stundennachweis schreiben; Gewinneinkünfte nach dem Zuflussprinzip (bei Nachweis durch Einnahme-/Überschussrechnung) oder Realisationsprinzip (bei Nachweis durch Buchführung); Möglichkeit, nur den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro (150 Euro Elterngeldplus) in Anspruch zu nehmen. Dafür muss man dann keinen Nachweis über das Einkommen erbringen.
  • Partnerschaftsbonus (=vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate) wenn beide Eltern (mindestens 4 aufeinanderfolgend Monate beide gleichzeitig) arbeiten (mindestens 25 & maximal 30 Stunden)
  • Berechnungsgrundlage / Bemessungszeitraum sind die letzten 12 Monate vor der Geburt – bei Selbstständigen ist es das letzte Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr (Jan-Dez Vorjahr)
  • Ein Elterngeldmonat fängt nicht zwangsläufig immer zum ersten an, sondern folgt den Lebensmonaten des Kindes (1. Monat 14.Mai bis 13. Juni, 2.Monat 14.Juni bis 13.Juli usw.)
  • wenn beide Elterngeld nehmen: gibt es insgesamt 14 Monate Elterngeld, bzw. 28 Monate ElterngeldPlus – wenn beide 4 Monate parallel in Teilzeit arbeiten gibt es noch zusätzlich 8 (je 4), also insgesamt 36 Monate ElterngeldPlus
  • ab dem 15. Lebensmonat darf es keine Lücke mehr geben (Monate, in denen kein EG-Plus bezogen wird), damit würde der Bezug vom Elterngeld enden – mit Partner abwechseln allerdings würde gehen
  • Mindestbetrag: 300 Euro

Kitaplatz

  • Rechtsanspruch besteht nur dann, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind
  • am besten gleich nach der Geburt im Kitaportal des Kreises anmelden, die Wartelisten sind teilweise sehr lang


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